Unfallbericht inkl. Anleitung

So verhält man sich richtig:

Schritt 1: Man sollte immer einen gültigen Unfallbericht zur Hand haben, diesen am besten noch an Ort und stelle mit der gegnerischen Partei ausfüllen und wichtig, auch von sämtliche Zeugen unterzeichnen lassen.

Schritt 2: den Unfallbericht der Reparaturwerkstätte oder der Versicherung direkt zukommen lassen.

Schritt 3: Das beschädigte KFZ der Werkstätte für eine Schadensbesichtigung durch die Versicherung zu verfügung stellen.

Schritt 4: Wir empfehlen Ihnen sich Ihre Versicherungsverträge zur Hand zu nehmen und sämtliche Vertragsklauseln bezüglich Haftung und Selbstbehalt durchzulesen damit keine unerwarteten Überraschungen auftreten können.

Schritt 5: Sobald der Schadenbericht aufliegt und von der Versicherung ein Reparaturauftrag freigegeben wird kann das KFZ repariert werden.


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